Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.freibad-nord.de. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Diese Erklärung wurde am 01.04.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen, dann füllen Sie bitte nachfolgendes Feedback-Formular aus.
Für alle anderen Anfagen verwenden Sie bitte unser Kontakt-Formular.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de